10 Gründe MWH

Energieausweis

Österreich hat im Mai 2006 ein Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf oder der Vermietung von Gebäuden und Nutzungsobjekten beschlossen. Die Landesgesetze regeln die Vorschriften bei Neubau, Zubau und umfassender Sanierung sowie alle Regeln über Berechnung, Inhalt, Form und Ausstellerbefugnis. Mit 1. Januar 2008 für Neubauten und mit 1. Januar 2009 für den Altbau wird der Energieausweis in der gesamten Alpenrepublik zum Pflichtpapier, im Bundesland Oberösterreich gibt es ihn schon seit 1999 und mehr als 100.000 Energieausweise wurden dort bereits ausgestellt. Aufgrund der föderalistischen Gesetzeslage in Österreich - Bau- und Energiegesetze unterliegen der Landesgesetzgebung - wird es laut Bundesverfassung innerhalb Österreichs keine einheitlichen Gesetze geben. Jedoch einigten sich acht Bundesländer (Wien, Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Vorarlberg, Tirol und Kärnten) auf weitgehend einheitliche Berechnungs-Standards. Salzburg wird eigene Normen festlegen.

Die Ausstellerbefugnis in Österreich regelt der jeweilige Landesgesetzgeber.

info banner

News

Machen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin aus oder fordern Sie unsere Prospekte an.

Information
Prospektauswahl